Zum Hauptinhalt springen

1. Mai 2023: Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen Systeme zur Angriffserkennung etablieren

Ab dem 1. Mai 2023 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen Systeme zur Angriffserkennung etablieren.

Nach § 8a Absatz 1a BSIG sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen ab dem 1. Mai 2023 verpflichtet, solche Systeme zur Angriffserkennung als Teil der angemessenen Vorkehrungen nach Absatz 1 einzusetzen, um Störungen der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastruktur zu vermeiden. 

Was es dabei alles zu beachten gilt, teilen wir Ihnen gerne mit. 

Sprechen Sie uns an!

Telefon: 09179 961702

 

Systeme zur Angriffserkennung für Betreiber kritischer Infrastrukturen

Sie verlassen jetzt unsere Website. Bitte beachten Sie, dass dieser Link eine Website in einem neuen Fenster öffnet, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind.